Sie können Ihre Bedenken entweder der TBT-Auskunftsstelle der EU mitteilen oder einer der nationalen TBT-Auskunftsstellen der 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Kontaktangaben hierzu sind hier zu finden.
Einige WTO-Mitglieder stellen den Text des Maßnahmenentwurfs zum Zeitpunkt der Notifizierung bereit. Wenn sie dies nicht tun, fragen wir das notifizierende Mitglied danach und fügen den Text der TBT-Datenbank der EU hinzu, sobald wir ihn erhalten. Wenn uns eine offizielle Übersetzung zur Verfügung gestellt wurde, erscheint diese auch in der TBT-Datenbank der EU.
Leider ist es zu spät, Ihre Bedenken über den TBT-Kanal zu übermitteln. Im Idealfall sollte die TBT-Auskunftsstelle der EU Ihre Bemerkungen drei Wochen vor Ablauf der endgültigen Frist, die vom notifizierenden Mitglied im TBT-Notifizierungsformular festgelegt wurde, erhalten. Die EU benötigt diese drei Wochen, um Ihre Bemerkungen zu bewerten und intern zu koordinieren.
Die Beiträge der Industrie werden nicht in der TBT-Datenbank der EU veröffentlicht. Die von der EU an das notifizierende Land gesendeten Bemerkungen jedoch schon, und so ist es Ihnen möglich zu überprüfen, ob Ihre Bemerkungen von der Europäischen Kommission weitergegeben wurden und somit in ihren Bemerkungen aufgetaucht sind.
Die Kommission prüft alle zu TBT-Notifizierungen eingesendeten Beiträge sorgfältig. Diese Beiträge sind jedoch gemäß den Vorschriften des TBT-Übereinkommens nicht immer relevant oder spiegeln nicht immer die EU-Politik in dem betreffenden Bereich wider. Deshalb können nicht alle Bedenken systematisch in die Bemerkungen der EU aufgenommen werden.
Ihre Bedenken hinsichtlich angenommen Rechtsvorschriften, die Handelshemmnisse enthalten, können der Kommission über die Marktzugangsdatenbank kommuniziert werden (http://madb.europa.eu/mkaccdb2/indexPubli.htm). Darüber hinaus sollten Sie die TBT-Auskunftsstelle über das Nichtvorliegen der Notifizierung aufmerksam machen.
Das TBT-Übereinkommen sieht keine rechtlich verbindliche Frist für eine Antwort auf die Bemerkungen anderer WTO-Mitglieder vor. Allerdings ist es immer das Ziel der EU, auf die Bemerkungen der anderen WTO-Mitglieder innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu antworten und hält diese dazu an, das Gleiche zu tun.
Nach dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse wird von jedem WTO-Mitglied verlangt, eine Auskunftsstelle einzurichten. Die Hauptfunktion der Auskunftsstelle ist es, auf alle eingehenden angemessenen Anfragen anderer WTO-Mitglieder oder Interessenten zu antworten. In der EU wird diese Verpflichtung anhand eines Referats der Europäischen Kommission innerhalb der Generaldirektion Unternehmen und Industrie erfüllt.
Mit dem Begriff „nichttarifäres Handelshemmnis“ (oder NTB, „non-tariff barriers“) werden Handelshemmnisse bezeichnet, die keine Zölle sind. Typische Beispiele sind Quoten, Einfuhrlizenzsysteme, Hygienevorschriften oder Verbote. Technische Handelshemmnisse stellen die größte Kategorie der nichttarifären Maßnahmen dar, mit denen Exporteure konfrontiert werden.
Im Zusammenhang mit dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse und aus Sicht der EU ist mit Drittland ein Nicht-EU-Land gemeint, das ein WTO-Mitglied ist.
Ein Dokument, in dem zwingende Produkteigenschaften oder die Verfahren und Produktionsmethoden in diesem Zusammenhang festgelegt werden. Zum Beispiel: Anforderungen an die Größe, das Gewicht, die Zusammensetzung, Verpackung, Beschriftung, Kennzeichnung eines Produkts.
Ein Verfahren, das angewendet wird, um festzustellen, ob die entsprechenden Anforderungen technischer Vorschriften oder Normen erfüllt werden. Zum Beispiel: Verfahren für die Probenahme, Prüfung, Inspektion, Evaluierung, Überprüfung und Gewährleistung der Konformität, Registrierung, Akkreditierung und Genehmigung.